Vergütung

Über die Vergütung der Heilpraktikerleistungen
Heilpraktiker üben einen freien Beruf aus und können entsprechend dem Sozialgesetzbuch nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen und den Ersatzkassen abrechnen. D.h., meine Praxis ist eine reine Privatpraxis.

Die Honorarabrechnung wird mit dem Patienten auf der Grundlage privater Vereinbarung erfolgen.

Privatversicherte / Heilpraktiker-Zusatzversicherung
Sind Sie bei einer Privaten Krankenkasse versichert oder haben eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen, können Sie meine Rechnung zur Erstattung einreichen.

Beihilfeberechtigte
Meine Leistungen sind überwiegend beihilfefähig. Im Falle einer Beihilfeberechtigung sollten Sie in der Regel den von der Beihilfestelle zugesagten Anteil erstattet bekommen. Der Abschluss eines Beihilfeergänzungstarifes kann hilfreich sein.

Generell
Erbrachte Leistungen sind unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer Versicherung / Beihilfe vollständig und fristgemäß zu bezahlen.

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